Rückerstattung der Kosten für Ihre Rauchwarnmelder?

Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht besteht derzeit in 13 Bundesländern.

Haben Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten für Ihre Rauchwarnmelder?

Das Bundessozialgericht Kassel hat im Juni 2014 entschieden, dass Gehörlose und hochgradig Schwerhörige seitens ihrer Krankenversicherungen einen Anspruch auf die Kostenerstattung für spezielle Rauchwarnmelder haben (Urteil: Az: B 3 KR 8/13 R).

Gemeint sind Systeme, die außer mit dem akustischen Signal auch mit Licht und/ oder Vibrationsimpulsen alarmieren. Wörtlich heißt es in der Begründung, Absatz 24: »Für Gehörlose oder erheblich hörbeeinträchtigte Menschen, deren Hörvermögen nicht unmittelbar durch entsprechende Hilfsmittel verbessert werden kann, reichen akustische Signale daher nicht aus.«

Gemäß der Bewertung durch das Bundessozialgericht dienen Rauchmelder einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis sowie dem Grundbedürfnis nach selbstständigem Wohnen. Das Gericht führt in der Urteilsbegründung ferner an: »Nicht entscheidend für den Versorgungsanspruch ist, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis(§ 139 SGB V) gelistet ist … / … Rauchwarnmelder für Gehörlose entsprechen dem Hilfsmittelbegriff …«

Quelle: www.humantechnik.com